Bauversicherung

Beim Bauen und Renovieren lauern unvorhersehbare Gefahren. Wichtig ist deshalb ein angemessener Versicherungsschutz für die verschiedenen Bauphasen.

Bei Umbauten und Renovationsvorhaben nehmen sich die meisten Bauherren viel Zeit, um die richtigen Baufirmen, Materialien und das schönste Design auszusuchen. Manche machen sich auch Gedanken, wie die Erneuerungsarbeiten für Steueroptimierungen genutzt werden können. Viele übersehen hingegen, dass oft auch für Arbeiten im Innenbereich eine Baugenehmigung nötig ist. Was ebenfalls gerne vergessen wird, ist der Versicherungsschutz. Jede Phase beim Umbau birgt unterschiedliche Risiken.

Von Anfang an: Bauwesenversicherung

Sobald es mit dem Umbau losgeht, empfiehlt sich eine Bauwesenversicherung. Sie deckt Schäden, die durch die Bauarbeiten entstehen. Ein einstürzendes Baugerüst kann die Fassade beschädigen, Diebe und Vandalen können sich Zutritt zur Baustelle verschaffen etc. Die Prämie für die Bauwesenversicherung wird üblicherweise gemäss Werkvertragssumme auf die beauftragten Handwerkerfirmen aufgeteilt.

Während des Baus: Haftung gegenüber Dritten

Erleidet ein Dritter im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Schaden, haftet der Bauherr dafür; selbst wenn ihn keine Schuld trifft. Fällt ein Ziegel auf einen Passanten oder entstehen durch einen Aushub Risse am Nachbarshaus, kommt die Bauherren- Haftpflichtversicherung zum Zug. In den Privathaftpflichtversicherungen sind Bauherrenrisiken üblicherweise bereits miteingeschlossen. Die Versicherungsdeckung ist jedoch meist auf eine Gesamtbausumme von maximal 100 000 Franken – bei Zurich 200 000 Franken – beschränkt. Wird dieser Betrag überschritten, ist eine gesonderte Bauherren-Haftpflichtversicherung nötig.

Am Ende: Garantieversicherungen

Nach Abnahme des Umbaus beginnt die Garantiezeit der am Umbau beteiligten Unternehmen. In dieser Zeit kann es zu Auseinandersetzungen wegen möglicher Baumängel kommen. Garantieversicherungen schützen vor allem den Eigentümer vor finanziellen Folgen: Wird ein Schaden entdeckt und ist unklar, wer dafür verantwortlich ist, inspiziert die Versicherung den Mangel und vermittelt zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen.

Nach dem Umbau: Anpassung der Gebäudeversicherung

Nach Abschluss eines Umbaus muss eventuell die Gebäudeversicherung informiert werden. Falls nämlich die Bauarbeiten nicht nur Instandsetzungen waren, entsteht in der Regel ein Wertzuwachs der Liegenschaft. Wird die Gebäudeversicherung nicht entsprechend angepasst, kann eine Unterdeckung entstehen. Das hat zur Folge, dass die Versicherung im Schadenfall nicht die volle Deckung übernimmt.

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