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Familien nicht ausbremsen

HEV BL
01.07.2026

Für viele Menschen ist das Eigenheim weit mehr als ein Vermögenswert.

Es ist das Resultat jahrzehntelanger Arbeit, von Verzicht und Vorsorge. Entsprechend wichtig ist die Frage, wie Wohneigentum innerhalb der Familie an die nächste Generation weitergegeben werden kann.

Genau deshalb verdient dieses Bundesgerichtsurteil besondere Aufmerksamkeit. Bei sogenannten gemischten Schenkungen muss die Grundstückgewinnsteuer vollständig aufgeschoben werden. Mit anderen Worten: Wer sein Haus oder seine Wohnung innerhalb der Familie zu einem vergünstigten Preis weitergibt, soll sich nicht mit einer sofortigen Steuerforderung konfrontiert sehen.

Das ist ein vernünftiger Entscheid. Denn bei familieninternen Übertragungen geht es in aller Regel nicht um Spekulation oder Gewinnmaximierung. Es geht um Nachfolge, um Generationenwechsel und um den Wunsch, Wohneigentum innerhalb der Familie zu halten.

Umso wichtiger ist die Frage, welche Konsequenzen dieses Urteil für das Baselbiet hat. Zu Recht dürfen wir Klarheit vom Regierungsrat verlangen. Denn falls die bisherige Praxis des Kantons nicht mit dem Bundesrecht vereinbar war, braucht es rasche Anpassung und Korrektur.

Dabei geht es nicht nur um juristische Feinheiten. Hauseigentümerinnen undHauseigentümer müssen darauf vertrauen können, dass steuerliche Rahmenbedingungen nachvollziehbar, verlässlich und rechtskonform sind. Wer langfristige Entscheidungen trifft und sein Eigenheim an die nächste Generation weitergeben möchte, braucht Planungssicherheit und keine Überraschungen.

Besonders heikel wäre es, wenn sich herausstellen sollte, dass in der Vergangenheit Grundstückgewinnsteuern erhoben wurden, obwohl nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein Steueraufschub hätte gewährt werden müssen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kanton aufzeigen müssen, wie er mit diesen Fällen umgeht. Transparenz ist hier das Mindeste. Rückerstattung sowieso. Die kantonale Verwaltung sollte die bundesgerichtliche Klärung als Chance verstehen, Rechtssicherheit zu schaffen und familieninterne Nachfolgen zu erleichtern.