• News

Klimaziele sowie innere Verdichtung machen Ersatzneubauten erforderlich

01.02.2024 aNR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz

Politische Kreise von links fordern stets innere Verdichtung und energetische Vorgaben für den Wohnungsbau. Faktisch behindern sie jedoch beides durch immer neue Hürden für bauwillige Gebäudeeigentümer. Ein aktuelles Beispiel für solche Verhinderungspolitik ist die Forderung nach einem gesetzlichen Zwang der Gebäudeeigentümer, allen bisherigen Mietparteien nach einer Sanierung und einem Umbau ein «Rückkehrrecht» in die neue Wohnung einzuräumen. Das Bundesgericht hatte im Kanton Basel-Stadt die Vorschrift für ein solches Rückkehrrecht für ungültig erklärt, weil sie gegen Bundesrecht verstösst. Das Bundesgericht hielt unter anderem fest, dass ein solcher Rückkehranspruch nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse liege. Nationalrätin Samira Marti verlangte daher mit einem Vorstoss, diesen Zwang für die Gebäudeeigentümer im Bundesrecht zu verankern. Einen solch einschneidenden Eingriff ins Eigentumsrecht lehne ich entschieden ab. 

Ein weiter aufgeblähter gesetzlicher Mieterschutz klemmt die Bautätigkeit ab.

Sanierungen von Mietliegenschaften sind für Vermieter bereits nach geltendem Recht sehr hürdenreich, anspruchsvoll und langwierig, da Mieter aufgrund etlicher Schutzmassnahmen die Sanierungen erheblich behindern oder verzögern können. Dies ist mit ein Grund für die tiefe Sanierungsquote von lediglich 1 Prozent und einer Abrissquote von gerade mal 0,06 Prozent vom schweizerischen Immobilienbestand. Weitere regulatorische Eingriffe ins Mietrecht wären daher für die angestrebte Erneuerung des Wohnungsparks kontraproduktiv.

Die Forderungen der Initiantin sind zudem nicht praxistauglich. Umfassende Sanierungen und Abrisse von Altbauten sowie das Erstellen von Ersatzneubauten sind zeitintensiv. Ein gesetzlich verankerter Rückkehranspruch hätte zur Folge, dass die Mieterinnen und Mieter die Wohnung räumen, ausziehen und für eine befristete Mietdauer von mehreren Monaten ein Ersatzobjekt finden und dort einziehen müssten, um nach Abschluss des Ersatzneubaus erneut umzuziehen. Darüber hinaus müssten sie bereit sein, den neuen Mietzins zu bezahlen, der infolge hoher Abriss- und Baukosten für die neuen Wohnungen nach der Totalsanierung der Liegenschaft oder dem Ersatzneubau regelmässig höher ausfällt als die ursprüngliche Altbaumiete. Kommt dazu, dass bei Totalsanierungen oder einem Ersatzneubau das Gebäude und damit auch die einzelnen Mietobjekte anders sind als die Mietobjekte im Altbau. Vielfach werden die Grundrisse verändert oder die Objekte anders angeordnet und ausgestaltet. Die «ursprüngliche» Mietwohnung gibt es also gar nicht mehr, und es ist demzufolge gar nicht möglich, in diese zurückzukehren.

Die Forderungen der Initiantin machen das umfassende Sanieren von Wohnungen und die Erneuerung von Mietbauten unattraktiv und gefährden wichtige Investitionen in den Gebäudepark Schweiz. Ein weiter aufgeblähter gesetzlicher Mieterschutz klemmt die Bautätigkeit ab. Dies hat auch die Rechtskommission des Nationalrates so gesehen und den Vorstoss abgelehnt.