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Nein-Kampagne gegen übergriffiges Gesetz lanciert

17.04.2024

Energiegesetz - Der Hauseigentümerverband Baselland wehrt sich gegen ein faktisches Verbot von Ölund Gasheizungen, über das die Baselbieterinnen und Baselbieter am 9. Juni abstimmen können.

Der kommende Juni hat es in sich, was die Zukunft angeht. Denn dann stimmt das Baselbiet über das Energiegesetz ab und somit auch über ein dazugehöriges Dekret. Das Ziel von Gesetz und Dekret: über eine Bewilligungspflicht ein faktisches Verbot von Öl- und Gasheizungen installieren. Nun hat ein überparteiliches Komitee mit Unterstützung des HEV Baselland dagegen eine Nein-Kampagne lanciert. Diese will aufzeigen, mit was Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer rechnen müssen, sollte die Vorlage am 9. Juni angenommen werden. Denn danach dürfte es für viele, die heute noch in ihren eigenen vier Wänden wohnen, zum bösen Erwachen kommen.

Der Grund sind die Massnahmen, welche das neue Energiegesetz respektive das angeknüpfte Dekret will:

  • Ab Oktober 2024 dürfen in Neubauten keine fossilen Heizungen mehr eingebaut werden, und es gilt bei Neubauten zudem eine Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen.
  • Ab Januar 2026 müssen Besitzerinnen und Besitzer von bestehenden Liegenschaften bei einem Heizungsersatz eine erneuerbare Heizung einbauen. Meist ist das eine Wärmepumpe. Und meist müssen dabei zusätzlich kostspielige Massnahmen zur Wärmedämmung am Gebäude umgesetzt werden.

Kostenhammer droht

Mit dem neuen Energiegesetz wird die Technologieoffenheit über Bord geworfen. Die gesetzlichen Vorgaben schreiben den Hauseigentümerinnen und Haus­eigentümern vor, wie die eigene Liegenschaft zu beheizen ist. Das hat zur Folge: Sobald die bestehende fossile Heizung ersetzt werden muss, bleibt eigentlich nur ein Wechsel zur Wärmepumpe als Alternative. Und dieser erzwungene Umstieg auf ein neues Heizsystem kann rasch sehr teuer werden. Denn: Je höher die benötigte Heizleistung, desto teurer die Wärmepumpe. Und verfügt eine Liegenschaft über schlechte Dämmwerte oder keine grossflächige Wärmeverteilung (Bodenheizung), fallen weitere erhebliche Investitionen an. Gerade ältere Hauseigentümer und solche mit einem eher geringen Budget wird es besonders hart treffen. Sie können sich eine Umstellung auf ein erneuerbares Heizsystem, die rasch mehr als 100 000 Franken kosten kann, schlicht nicht leisten. Im schlimmsten Fall müssen sie ihre eigenen vier Wände verlassen.

Unfaire und einseitige Regelung

Der Kanton sagt zwar, es gäbe Ausnahmen von der Pflicht zum Einbau eines Heizsystems mit erneuerbaren Energien. Diese gewährt er aber nur dann, wenn einerseits der Einbau technisch nicht möglich ist und anderseits wenn die Anlage mit erneuerbarer Energie auf die Lebensdauer gerechnet sich nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Auch wenn der Austausch den wirtschaftlichen Rahmen der Eigentümerschaft sprengt, verspricht der Staat, den Fall zu prüfen.

Was gut und moderat klingt, bedeutet in der Praxis allerdings vor allem eines: null Rechtssicherheit. Die Behörden entscheiden nach ihrem Gutdünken, ob und wann und warum eine Ausnahme gewährt wird. Es gibt keine öffentlich zugänglichen Ausnahmekriterien. Betroffene Hausbesitzende sind dem Wohlwollen der Behörden ausgesetzt. Im Klartext bedeutet das auch, dass sich die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gegenüber dem Staat für die Wirtschaftlichkeit ihrer Heizung rechtfertigen müssen. Diese Beweislastumkehr ist nicht fair und kommt aus Sicht des Hauseigentümerverbandes einer klaren Bevormundung im Heizungskeller gleich.

Verwirrspiel mit dem Dekret

Offenbar sind sich Regierung und die Mehrheit des Landrates sehr wohl bewusst, dass Pflichten und Verbote bei der Bevölkerung schlecht ankommen. So wurden – in einem geschickten Schachzug – sämtliche Verbote in ein zum Energiegesetz gehörendes Dekret geschrieben. Der Clou an der Sache: Über das Dekret darf das Stimmvolk gar nicht abstimmen.

Im Energiegesetz stehen «nur» die generellen Stossrichtungen und die verschärften Ziele. Man tut also so, als sei das fossile Heizungsverbot bereits beschlossene Sache und ein Nein zum Gesetz würde nichts daran ändern. Dieser Versuch, das Stimmvolk bei den wichtigsten Beschlüssen aussenvor zu lassen, ist mehr als unschön. Die Kampagne will deshalb allen Stimmberechtigten deutlich machen, dass die politische Mehrheit, die dieses Dekret will, mit Gesetz und Dekret ein bewusstes Verwirrspiel inszeniert hat. Der HEV BL sagt indes: Bei einem Nein zum Energiegesetz ist ein Stehenlassen des Dekrets politisch ein «No go», nicht haltbar und wäre eine Missachtung des Volkwillens.

Unverständlich und unnötig

Das Ganze hat den Beigeschmack einer Zwängerei. Die Baselbieter Stimmbevölkerung hat erst im Jahr 2021 über die Frage eines Verbots von fossilen Heizungen abgestimmt. Damals, beim CO2-Gesetz, wurde das Vorhaben mit 61,2 Prozent bachab geschickt. Zudem haben die Baselbieterinnen und Baselbieter erst kürzlich die Klimaschutzinitiative der Grünen mit 64,3 Prozent abgelehnt. Diese Abstimmungen zeigen, dass eine mehrheitsfähige Klimastrategie nicht einfach auf Verboten und Pflichten zu Lasten der Hauseigentümer abstützen darf.
Dass Regierung und eine Mehrheit des Landrates diese Entscheide ignorieren, ist ein fragwürdiges politisches Vorgehen und letztlich unverständlich. Und die Verschärfungen der Vorschriften sind gar nicht nötig. Das auf Freiwilligkeit basierende «Baselbieter Energiepaket» ist ein Erfolgsmodell: So schneidet das Baselbiet im schweizweiten Vergleich bei CO2-Einsparungen sehr gut ab. Und nicht zu vergessen: Mit einer Abkehr von diesem Anreizmodell hin zu Verboten werden unnötig Widerstände und Contrapositionen ausgelöst, die den Klimaschutz nicht weiterbringen.

HEV-Veranstaltungen zum Thema:

15. April: Bützenen, Sissach
17. April: Haus der Wirtschaft, Pratteln
22. April: Hofmatt, Münchenstein
30. April: Gasthof Mühle, Aesch
Die Anlässe finden jeweils am Abend statt