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Regierungsrat Isaac Reber bleibt trotz politischen Auftrags untätig

11.03.2025 Mischa Hauswirth, Redaktor

Politisches – Der Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion müsste die Umsetzung des Energiedekretes vorläufig auf Eis legen. Weil nichts passiert, will ein neuer politischer Vorstoss den Druck erhöhen.

Die Auseinandersetzung um das Baselbieter Energiedekret geht in eine weitere Runde. Während sechs Beschwerdeführende – Andi Trüssel, Patrick Blatter, Christine Frey, Markus Keller, Thomas Ringgenberg und Marc Scherrer – das Urteil des Kantonsgerichts vom 11. September 2024 ans Bundesgericht weiterziehen (vergleiche Artikel unten), nimmt auch der politische Widerstand zu. Christine Frey, Präsidentin des HEV Münchenstein sowie FDP-Landrätin, hat einen Vorstoss im Landrat eingereicht, um die Regierung zum Handeln zu bewegen. Frey wirft der Regierung Untätigkeit vor.

Hintergrund: Am 16. Januar 2025 überwies der Landrat mit 38 zu 32 Stimmen das Postulat von Andi Trüssel an die Regierung. Dieses fordert die Sistierung des Energiedekrets, bis das Bundesgericht entschieden hat. Eigentlich hätte die Regierung diesen Auftrag des Landrates entgegennehmen und entsprechend handeln müssen – sprich die Sache aussetzen, bis endgültige juristische Klarheit herrscht.

Stattdessen hat sie nichts getan, was weitreichende Folgen hat: Denn Hauseigentümer stehen weiterhin ohne klare Vorgaben da. Kritische Stimmen stellen deshalb die Frage in den Raum, ob die Regierung, namentlich Regierungsrat Isaac Reber (Grüne), bewusst Zeit verstreichen lässt, um Fakten zu schaffen.

Auch Kreise aus der Wirtschaft sind beunruhigt. Die Immobilienbranche warnt, dass durch die Unsicherheit Investitionen zurückgehalten und Bauherren abwarten werden, anstatt Neubauten oder Sanierungen zu planen. Und Mieterverbände befürchten steigende Wohnkosten, da Vermieter die Kosten für neue Heizsysteme über die Nebenkosten an Mietende weitergeben.

Neue parlamentarische Fragen
Christine Frey sieht keine andere Möglichkeit, als das Stillschweigen der Regierung nun durch einen neuen Vorstoss zu brechen. Sie möchte von der Regierung wissen:

  • Wird die Regierung die umstrittenen Bestimmungen aussetzen, bis das Bundesgericht entschieden hat?
  • Wie schnell kann das Dekret angepasst werden, falls das Bundesgericht die Bestimmungen kippt?
  • Sollen Bauherren entschädigt werden, falls sie aufgrund der aktuellen Regelungen in Mehrkosten getrieben wurden?
  • Gibt es Hinweise darauf, dass durch das Dekret Investitionen zurückgehalten werden? Wird geprüft, ob sich das Heizungsverbot auf die Wohnkosten auswirkt?
  • Falls das Bundesgericht das Dekret für unrechtmässig erklärt: Wird der Kanton für bereits umgesetzte Massnahmen aufkommen?
  • Wie wird mit bereits bewilligten, aber noch nicht realisierten Projekten verfahren?
  • Falls die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden müssen: Wird die Regierung Rückbaukosten tragen oder Hauseigentümer finanziell entschädigen?

Unklare Rechtsgrundlage
Die Regierung äusserte sich bislang nicht dazu, warum sie den Vorstoss von Andi Trüssel noch nicht umgesetzt und angesichts der Beschwerde ans Bundesgericht nicht mit Vorrang behandelt hat. Welche Strategie sie mit dem Nichtstun und dem Sich-Ausschweigen verfolgt, bleibt offen.

Dass die Beschwerde ans Bundesgericht erst vor Kurzem erfolgte, hat prozessuale Gründe: Die schriftliche Urteilsverkündung erreichte die Beschwerdeführer erst Anfang 2025. Das wirft auch Fragen zur Effizienz des Justizsystems auf.

Das Verhalten der Regierung sowie die lange Verfahrensdauer führen dazu, dass viele Bauprojekte in der Schwebe bleiben. Hauseigentümer stehen vor der Entscheidung, hohe Investitionen in Wärmepumpen zu tätigen, ohne zu wissen, ob die kantonale Rechtsgrundlage vor dem Bundesgericht Bestand hat. Es wäre Auftrag der Regierung, juristisch verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und damit Hauseigentümern, Investoren sowie der Bauwirtschaft Planungssicherheit zu geben.