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Viele bürokratischen Hürden und ein einseitiges Machtgefälle

16.01.2025

Denkmalpflege Ein Betroffener berichtet von seinen Erlebnissen mit der Baselbieter Denkmalpflege. Eines wird rasch klar bei seinen Schilderungen: Hauseigentümer sitzen am kürzeren Hebel – und es zählen nicht nur sachliche Argumente.

Wie viel Schutz von historischen Gebäuden und Siedlungselementen ist notwendig? Und wie viel Schutz ist tatsächlich im Sinne der Allgemeinheit? Genau darum dreht sich seit dem Fall TschudyVilla in Sissach die Debatte um die Befugnisse und Entscheidungsmacht der Denkmalpflege im Kanton Basel-Landschaft. Die staatliche Behörde sieht sich seitdem dem Vorwurf ausgesetzt, zu heftig in Bauprojekte einzugreifen. Investoren oder Hauseigentümer nehmen die Denkmalpflege nicht selten als übergriffig wahr, weil ihre Entscheidungen oft schwer nachvollziehbar sind. Ein neuer Fall, von dem die Redaktion Kenntnis erhalten hat, veranschaulicht die Situation, in der sich Hausbesitzer befinden können, sobald sich die Denkmalpflege einschaltet.

In Pratteln wollte ein Hauseigentümer an einem rund 30 Jahre alten Gebäude eine Photovoltaikanlage installieren, auch weil die Politik und die Gesellschaft auf erneuerbare Energien setzen und Solarstrom Teil der kantonalen Klimaschutzpolitik ist.

Was zunächst ohne grosse Probleme realisierbar schien, wurde zu einem Marathon durch Ämter und behördliche Bewilligungsstellen. Da das Gebäude zwar nicht alt ist, sich aber in der Ortsbildschutzzone befindet, verlangte das Kantonale Bauinspektorat ein Baugesuch inklusive umfangreicher Dokumentationen und Detailpläne. Auch kam die Denkmalpflege ins Spiel und stellte die Forderung, dass ein Dachfenster vollständig mit einem Solarpanel-Blindmodul abgedeckt werden soll. Die Begründung: Damit soll ein einheitliches Erscheinungsbild der Dachlandschaft gewährleistet werden. Der Hauseigentümer wollte diesen Entscheid nicht akzeptieren, da das Fenster einem bewohnten Zimmer Licht und Belüftung bietet. «Die Abdeckung hätte das Fenster unbrauchbar gemacht – für uns völlig inakzeptabel», erzählt er.

Frust und Misstrauen als Folge

Während Vor-Ort-Besichtigungen sowie vieler Gespräche zwischen Denkmalpflege, Gemeindevertretern und Bauherren kam kurz die Hoffnung auf, dass ein Kompromiss gefunden werden könnte – doch die Vorbehalte der Denkmalpflege obsiegten. «Man schob sich gegenseitig die Verantwortung zu», erzählt der Hauseigentümer. «Am Ende setzte sich die Denkmalpflege durch.» Der Hauseigentümer kritisiert nicht nur die schleppenden Prozesse bei der Entscheidungsfindung, sondern auch die Argumentation der Behörden. Von Seiten der Denkmalpflege hiess es, dass das Bild, das sich mit der Solaranlage auf dem Dach ergebe, sehr unruhig sei. Und weiter: Die Dachlandschaft sei für das Ortsbild Pratteln sehr wichtig und diese sei halt vom Hügel her einsehbar. Auch auf ein historisches Gemälde des Basler Heimatzeichners Emanuel Büchel (1705 – 1775) bezog sich die Denkmalpflege. Und ein Mitarbeiter des Pratteler Bauamtes habe ganz unverblümt zum Ausdruck gebracht, dass er Solaranlagen trotz aller technischer Innovationen für keine schönen Elemente halte, so der Hauseigentümer. Aussagen wie «das Bild der Dachlandschaft muss harmonisch bleiben» sorgten beim Hauseigentümer für zusätzliches Unverständnis. «Es wirkt fast absurd, dass ästhetische Vorlieben einzelner Beamter über die kantonale Energiezukunft gestellt werden.» Hinzu kommt der Eindruck einer Ungleichbehandlung. Während für dieses Projekt strenge Auflagen galten, fand der Hauseigentümer im GeoPortal Hinweise auf vergleichbare Bauvorhaben – ohne Bewilligung in derselben Zone. «Das sorgt für Frust und Misstrauen», erzählt der Hauseigentümer

Am Ende landete der Fall bei der kantonalen Ombudsstelle. Zwar verbesserten sich dadurch die Antwortzeiten, doch die finanziellen Mehrkosten blieben erheblich. «Allein die zusätzlichen Anforderungen haben uns rund 5000 Franken gekostet. Von den Förderbeiträgen blieb nicht viel übrig», erzählt er. Mischa Hauswirth

Ihr Fall interessiert uns

Hat die Denkmalpflege Basel-Landschaft auch Ihr Bauprojekt beeinflusst? Wenn Sie negative Erfahrungen mit der Denkmalpflege gemacht haben oder machen, schildern Sie uns Ihren Fall: hevbl@hev-bl.ch